Dass Wohnräume in Mietwohnungen auf mindestens 20 Grad beheizbar sein müssen, ist eine Faustregel. Erreichen Sie diese Temperatur nicht, können sich Mieter gegen den Eigentümer wehren. Das heisst aber nicht, dass es vernünftig ist, alle Wohnräume auf 20 Grad zu beheizen. Wir haben folgende Empfehlungen: 23°C im Bad, 20°C im Wohn-/Aufenthaltsbereich, 17°C in Schlafräumen oder Flur.